Nachstehend ein Auszug aus der Küstenfischereiverordnung über die Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbeschränkungen
der für uns interessanten Fische:
Fischart |
Mindestmaß cm |
Schonzeit |
Aal |
45 |
- |
Lachs |
60 |
1.10.-31.12. * |
Meerforelle |
40 |
1.10.-31.12. * |
Scholle |
27 |
- |
Steinbutt |
30 |
- |
Aalmutter |
23 |
15.09. bis 31.01. |
Ostseeschnäpel |
40 |
1.12-28.02. |
Dorsch |
38 |
siehe Anmerkung |
Glattbutt |
30 |
01.06. - 31.07. |
Flunder |
27 |
01.02. - 30.04.** |
* für Fische im Laichkleid, silbrige Fische ausgenommen
** weiblich
Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß oder –gewicht unterschreiten oder während der für sie festgelegten Schonzeit gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten.
Werden Fische gefangen, die einem Verbot unterliegen, sind sie vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind.
Anmerkung zum Dorsch: Obgleich der Dorsch keine gesetzliche Schonzeit hat, bieten wir während der Laichzeit des Dorsches im Februar und März ausschließlich Trollingtouren sowie Plattfischtouren an, um den Dorsch ungestört ablaichen zu lassen. Wir fischen in diesem Zeitraum ausschließlich in Wassertiefen von maximal 14 Metern, während der Laichdorsch in tieferem Wasser über 20 Meter ablaicht.
Unsere Zielfische beim Schleppangeln sind in erster Linie Meerforellen, Köhler/Seelachse und Lachse. Sollte sich doch einmal ein Laichdorsch an einem unserer Köder vergreifen, wird er selbstverständlich schonend gekeschert und unverzüglich zurück gesetzt. Dorsche ohne Laich dürfen im Rahmen der gesetzlichen Regelung mitgenommen werden.
Die ab 01.01.2022 gültige Regelung erlaubt pro Tag und Angler den Fang von maximal 1 Dorsch. Bei uns an Bord gilt darüber hinaus die Regelung: Laichdorsche werden immer zurückgesetzt.