Auf unserem Hochseeboot Fisherman als gewerblicher Angelkutter ist das Angeln ohne Fischereischein erlaubt, da wir als gewerbliche Anbieter die Einhaltung der tierschutzgerechten Fischerei sowie der Schonzeiten und Mindestmaße beaufsichtigen! Unabhängig davon muss jeder Angler die jährliche Fischereiabgabe Schleswig-Holstein in Höhe von 10,00 € entrichten! (online unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/Fisch oder spätestens bei mir an Bord)
Da das Baglimit Dorsch ab 01.01.2024 auf 0 gesetzt wurde, vermeiden wir es natürlich, den Dorsch gezielt zu beangeln. Statt dessen bieten wir Plattfischtouren sowie Trollingtouren ( November bis März) an, um den Dorsch nicht gezielt zu beangeln. Wir fischen in diesem Zeitraum ausschließlich in Wassertiefen von maximal 14 Metern, während der Laichdorsch in tieferem Wasser über 20 Meter ablaicht. Unsere Zielfische beim Schleppangeln sind in erster Linie Meerforellen, Köhler/Seelachse und Lachse. Sollte sich doch einmal ein Laichdorsch als Beifang an einem unserer Köder vergreifen, wird er selbstverständlich schonend gekeschert und unverzüglich zurück gesetzt!
Die ab 01.01.2024 gültige Regelung setzt das Baglimit Dorsch auf 0! Das bedeutet, daß als Beifang gefangene Dorsche zeitnah so schonend wie möglich zurückgesetzt werden müssen.
Es muss jetzt niemand befürchten, das wir das Angeln vorzeitig einstellen müssen, wenn das Baglimit erreicht ist. Wir werden auf andere, interessante Fischarten ausweichen: es gibt seit ein paar Jahren einen guten Seelachsbestand, viele der Köhler haben inzwischen eine Größe von über 75 cm erreicht. Meerforellen, Wittlinge, Hornhecht und Makrelen können wir gezielt beangeln, außerdem gibt es einen hervorragenden Bestand an Plattfischen wie Scholle, Kliesche, Flunder und mit etwas Glück lässt sich sogar ein kapitaler Steinbutt überlisten.
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